Als neue Ergänzung zu den familienbezogenen Urlaubsregelungen ermöglicht der „Urlaub für pflegende Angehörige“ französischen Arbeitnehmern, ihre berufliche Tätigkeit für bis zu ein Jahr auszusetzen – unter bestimmten Bedingungen und ohne Auswirkungen auf ihr Arbeitsverhältnis –, um sich um einen behinderten oder stark pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern.
Ein Urlaub mit täglicher Entschädigung
Dieser Urlaub steht allen offen, unabhängig von der Betriebszugehörigkeit, sofern die gepflegte Person in Frankreich lebt. Das Sozialversicherungsgesetz 2020 sieht sogar eine tägliche Entschädigung vor: 43,83 € für Paare und 52,08 € für Alleinstehende.
8,3 Millionen pflegende Angehörige in Frankreich
Diese Regelung bietet wertvolle Unterstützung für die 8,3 Millionen pflegenden Angehörigen in Frankreich, von denen fast die Hälfte berufstätig ist. Ziel der Reform ist es, den Angehörigen mehr Zeit für die Pflege ihrer Liebsten zu geben und gleichzeitig die negativen Auswirkungen auf ihr Privat‑ und Berufsleben zu begrenzen.
Arnaud BEAUSSIER
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